Steuerstrafrecht
Eine besonderen Schwerpunkt unsere Tätigkeit ist das Steuerstrafrecht. Immer wieder geraten spektakuläre Steuerhinterziehungsfälle in das Licht der Öffentlichkeit. Die Vielzahl der Fälle spielt sich jedoch glücklicherweise diskret und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit ab.
Die effektive Verteidigung in Steuerstrafsachen sowie die Vertretung im begleitenden Besteuerungsverfahren bedarf fundierter Kenntnisse des Steuerrechts, des Steuerverfahrensrechts wie auch des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Dies gilt insbesondere dann, wenn strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Arreste oder auch Untersuchungshaft mit dem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren einhergehen.
Hier bedarf es mehr als steuerlicher Beratung – professionelles und stringentes Vorgehen im Strafverfahren begleitet von kompetenter Betreuung im begleitenden Besteuerungsverfahren sind der Schlüssel einer erfolgreichen Verteidigung in Steuerstrafsachen.
Ein wichtiges Thema ist die Selbstanzeige, die bei rechtzeitiger Erklärung möglicher Hinterziehungstatbestände zur Straffreiheit führt. Hier beraten wir Sie schon im Vorfeld, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen eine solche Selbstanzeige –auch wirtschaftlich- Sinn macht.
Unser Partner Rechtsanwalt Georg H. Amian ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht und seit 1996 auf dem Gebiet des Steuerrechts sowie der Steuerstrafverteidigung tätig. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Strafrecht im Deutschen Anwalt Verein nimmt RA Amian ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch unter Experten teil und gewährleistet Ihnen so eine fachlich kompetente Beratung auf aktuellstem Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. RA Amian war zudem von 1997 – 1998 Repetitor für Strafrecht an den Universitätsstandorten Köln, Düsseldorf und Bonn tätig.
|