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Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Das Leben der Bürger und Unternehmen miteinander wird durch das Zivilrecht geprägt. Spezielle Teile davon, die jeder von uns kennt, sind z.B. das Familienrecht und das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Verwoben werden alle Regelungen durch allgemeine und besondere Normen, die auch für die Spezialregelungen Geltung haben.


Verträge machen wir zwangsläufig jeden Tag, sei es wenn wir Bötchen kaufen, telefonieren oder einfach nur das Licht anknipsen. Oftmals ärgern wir uns dann, wenn ein dickes Ende nachkommt, ein Vertrag mehr regelt, als wir dachten. Hier ist es angeraten, einen Vertrag immer vorher so lange durchzulesen, bis alles verstanden wurde. Eine vorherige Beratung und Prüfung von Verträgen ist im Endeffekt billiger, an man denkt, wesentlich billiger als der Schaden durch einen Vertrag, den man nicht mehr ändern kann.


Gleiches gilt natürlich auch, wenn man selber einen Vertrag machen will und nicht weiß, was alles geregelt werden muss, um die andere Seite fest zu binden. Hier ist anwaltlicher Rat oft entscheidend, wenn man später vor Gericht gewinnen will.


Auch Unternehmen müssen eine Unmenge von Verträgen machen, seien es Arbeitsverträge, Vertriebsverträge, wie Handelsvertreterverträge oder Kooperationsvertrage, Unternehmenskauf und  -verkaufsverträge und Gesellschaftsverträge.


Bei allen diesen Verträgen kommt es darauf an, den Sachverhalt klar heraus zu arbeiten und das voraus zu sehen, was schief laufen kann. Deswegen ist es gut, wenn ein Rechtsanwalt eine breite berufliche Erfahrung hat und ihm z.B. die Usancen des betrieblichen Umfeldes nicht noch erklärt werden müssen.