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Insolvenzrecht

Die Insolvenz kann jeden treffen. Unternehmer wie Verbraucher. In dieser Situation ist es wichtig möglichst schnell und effektiv zu handeln, denn erst, wenn die Spirale der immer höher werdenden Schulden durchbrochen ist, kann ein sinnvoller Neuanfang erfolgen. Je früher also der Rechtsanwalt eingeschaltet wird, desto besser.


Im Insolvenzrecht beraten wir gleichermaßen Schuldner wie Gläubiger. Unser besonderes Augenmerk gilt der Fragestellung, ob ein in die Krise geratenes Unternehmen nicht durch ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept gerettet werden, bzw. ob ein Verbraucher nicht durch einen Schuldenbereinigungsversuch vor dem Insolvenzantrag bewahrt werden kann. Hierdurch werden Verfahrenskosten minimiert und die Verfahrensdauer abgekürzt. Sowohl Gläubiger als auch der Schuldner profitieren gleichermaßen.


Wenn Sie sich in unserer Kanzlei beraten lassen möchten, so bitten wir um Terminsvereinbarung. Zum Termin sollten Sie falls möglich Ihre Unterlagen in geordneter Form mitbringen. Um das Verfahren soweit wie möglich zu beschleunigen empfehlen wir eine Liste der Gläubiger mit Adress- und Vertrags bzw. Rechnungsdaten als Übersicht anzulegen.


Eine Insolvenz ist keine Schande! Wir informieren Sie über die Möglichkeit eines schuldenfreien Neuanfangs!