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Familienrecht

 

Die Beratung und Vertretung in Familiensachen bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Hier gilt es, nicht nur die berechtigten Interessen der Mandantschaft zu wahren, sondern auf die Besonderheiten der zwischenmenschlichen Beziehungen Rücksicht nehmen zu können. Hier muss der Anwalt schlichtend und moderierend eingreifen -insbesondere, wenn das Wohl eines Kindes auf dem Spiel steht- um persönliche Affinitäten herauszufiltern und die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu führen.

 

Bei der Unternehmerscheidung gilt es zudem, im Interesse einer dauerhaften Absicherung des Familienverbundes auf die besonderen betrieblichen Belange einzugehen, um ruinöse Folgen für den Unternehmer und damit letztlich auch für die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen zu vermeiden. Hier sind neben fundierten Kenntnissen des Familienrechts eine wirtschaftliche Denkweise und erhebliches know-how im Unternehmensrecht erforderlich.

 

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung in familienrechtlichen Angelegenheiten - außergerichtlich, gerichtlich und vor allem zur Streitvermeidung. Sprechen Sie uns an!