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Baurecht, Baumängelhaftung, ImmobilienrechtDer Normalbürger wird sich nur einmal im Leben ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung kaufen, zu hoch sind die Werte, die dabei auf dem Spiel stehen. Umso erstaunlicher ist es, wenn man oftmals im Nachhinein feststellen muss, dass die mit den Handwerkern und Bauunternehmern geschlossenen Verträge (Bauvertrag, Bauträgervertrag oder Werkvertrag) nicht das abdecken, was man damit eigentlich vorgehabt hatte. Leider tappt der rechtliche Laie hier oft aus Unerfahrenheit in rechtliche Fallen, die ihm später zum bitteren Verhängnis werden können. Aus diesem Grunde sind sowohl Unternehmen oder private Bauherren gut beraten, wenn sie sich bei dem Eingehen und der Abwicklung derartiger Verträge vor, während und nach der Bauphase rechtlich begleiten lassen. Herr Rechtsanwalt Dechamps kann Sie hier von der Planung bis zur Fertigstellung kompetent begleiten, Fehler im Vertragswerk vermeiden helfen und im Falle von Baumängeln die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sicherstellen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien, d.h. bebauten oder unbebauten Grundstücken geht. Der Streitwert ist hoch, das Risiko damit auch. Eine Beratung, die Fehler reduziert ist somit in jedem Fall für den Mandanten ein Gewinn.
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